Diskriminierung am Arbeitsplatz: Tipps für den Arbeitgeber
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Diskriminierung am Arbeitsplatz – Tipps für den Arbeitgeber
Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitnehmer vor Diskriminierungen schützt. Als Arbeitgeber musst du diese Anforderungen nicht nur kennen, sondern solltest proaktiv handeln, um Diskriminierung in deiner Firma zu vermeiden.
Was genau als Diskriminierung gilt und was nicht haben wir in einem Artikel zuvor schon einmal zusammengefasst. Diskriminierung am Arbeitsplatz: wie erkennen?
Hier nochmal in Kürze:
Das AGG gilt grundsätzlich für alle in privaten Unternehmen beschäftigten Personen, vollkommen unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Dementsprechend sind sogar Inhaber von Kleinbetrieben mit nur wenigen Arbeitern verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Diskriminierung am Arbeitsplatz aktiv zu bekämpfen.
Es regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz, unter der Voraussetzung, dass die Benachteiligung eine der folgenden Personengruppen betrifft und sich auf eines dieser sechs persönlichen Merkmale bezieht:
Geschützte Personengruppen:
- Fest angestellte MitarbeiterInnen
- BewerberInnen
- LeiharbeiterInnen
- Auszubildende
- LeiharbeiterInnen
- HeimarbeiterInnen
- Ehemalige MitarbeiterInnen
persönlichen Merkmale:
- Rasse oder ethnische Herkunft (Volksgruppe, Hautfarbe, Sprache)
- Sexuelle Identität (Trans- oder Homosexualität)
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
Verantwortung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern
Dies sind die wichtigsten:
- Arbeitsplatz und -materialien: Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass sie Zugang dazu haben. Sie müssen ihnen die Werkzeuge, Ausrüstung und andere Dinge geben, die sie für ihre Arbeit benötigen.
- Gehaltszahlungen, Arbeitszeitregelungen und Urlaub: Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern das vereinbarte Gehalt und die vereinbarten Leistungen zahlen, einschließlich Urlaub, bezahlten Urlaub und andere Arten von Urlaub. Außerdem musst du als Arbeitgeber dafür sorgen das deine Mitarbeiter sich an die Arbeitszeiten halten und sich vor allem nicht überarbeiten.
- Gesundheit und Sicherheit: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter sicher und für Ihre Gesundheit nicht schädlich sind.
- Schriftliche Mitteilnahmen: In einigen Fällen müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern schriftlich mitteilen, dass ihre Verträge auslaufen oder sie entlassen werden. Dies betrifft: vertragliche Änderungen, Veränderungen und Regelungen im Büro, automatische Einschreibung in die Rente.
- Allgemeiner Respekt: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter mit Respekt behandeln. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter nicht belästigt oder diskriminiert werden. Dies beinhaltet die faire Behandlung am Arbeitsplatz so wie eine faire Einstellungspraxis und im Allgemeinen ein respektvoller Umgang.
Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber, um Diskriminierung zu vermeiden?
Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes zu gewährleisten. Du hast eine Handlungspflicht und du kannst auch wegen dessen Vernachlässigung belangt werden. Dies bedeutet, dass du dich besonders in zwei Bereichen stark machen musst, um als Kämpfer gegen Diskriminierung zu gelten:
- All deine Handlungen im Geschäft müssen so gestaltet sein, dass keiner deiner Arbeitnehmer im Sinne seiner persönlichen Merkmale benachteiligt wird.
- Du musst auch dafür sorgen, dass keiner deiner Angestellten gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Dies gilt auch für Dritte. Wenn Beispielsweise ein Kunde bei der Bezahlung ausländerfeindliche Bemerkungen in Anwesenheit von Arbeitnehmern macht, stehst du hier auch an Deine Pflicht zu erfüllen deine Mitarbeiter zu schützen.
Als Maßnahme kannst du Ermahnungen oder sogar dem Kunden ein Hausverbot erteilen. Sogar die vorzeitige Kündigung eines Liefervertrages eines Lieferanten welcher deine Mitarbeiter belästigt hat, ist hier vor dem Gesetz gerechtfertigt.
In welchen Bereichen musst du als Arbeitgeber Diskriminierung entgegenwirken?
Grundsätzlich gilt, sobald dir eine Diskriminierung bekannt wird musst du handeln und Schritte einleiten, welche den Konflikt lösen können. Dies gilt in absolut allen Bereichen.
- Einstellung neuer Mitarbeiter
- Gestaltung von Arbeitsbedingungen, dies betrifft die Arbeitsplätze so wie Einrichtungen für die Mitarbeiter
- Beförderungen und Kündigungen
- Berufsausbildungen, Fort- und Weiterbildungen
- Engagement in Gewerkschaft oder Betriebsrat
Diskriminierung bei der Bewerbung
Wenn du einen neuen MitarbeiterIn einstellst, solltest Du schon bei der Formulierung der Stellenanzeige darauf achten, keine Personengruppe zu benachteiligen. Am besten formulierst du die zu besetzende Positionen grundsätzlich geschlechts- und alters neutral. Informiere Dich auch unbedingt welche Fragen im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt sind. Fragen zur sexuellen Orientierung oder zur Familienplanung sind absolut tabu.
Diskriminierung im Arbeitsalltag
Achte als Arbeitgeber darauf, dass es auch im Arbeitsalltag zu keinerlei Diskriminierungen kommt. Seit der Einführung des AGG haben deshalb viele Firmen einen Firmenkodex eingeführt der oftmals schon in schriftlicher Form dem Arbeitsvertrag beigefügt wird. Damit ist es aber nicht getan. Du musst dich auch darum kümmern, dass dieser eingehalten wird und kann.
Diskriminierung bei Lohn, Gehalt und Boni
Lohn- und Gehaltserhöhungen müssen diskriminierungsfrei durchgeführt werden. Oftmals kommt es gerade bei Sondervergütungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Boni zu Verstößen. Insbesondere zwischen den Geschlechtern klafft leider immer noch die Einkommenslücke mit bis zu erstaunlichen 18 %. Eben dieser Einkommenslücke ("PayGap") wird auf dem anonymen Jobmarktplatz von juucy entgegengewirkt.
Diskriminierung wegen Mitgliedschaft im Betriebsrat oder in einer Gewerkschaft
Oft werden Mitarbeiter unmittelbar vom Arbeitgeber diskriminiert, wenn sich dieser von ihnen persönlich angegriffen oder untergraben fühlt, auch hier darfst du als Arbeitgeber deinen persönlichen Gefühlen nicht nachgeben. Insbesondere nicht, wenn dieser dem Hauseigen Betriebsrat angehört oder einer Gewerkschaft angehört. Du darfst diesem Mitarbeiter deshalb nicht bei Sonderzahlungen oder einer anstehenden Beförderung übergehen.
In welchen Fällen ist eine Ungleichbehandlung zulässig?
In manchen Fällen kann eine Benachteiligung gerechtfertigt sein. Eine Benachteiligung muss nicht immer eine Diskriminierung sein. In manchen Fällen ist sie gerechtfertigt, weil ein nachvollziehbarer Sachgrund vorliegt. So darf ein Frauenhaus aus verständlichen Gründen männliche Bewerber ablehnen, ohne dass dies eine Diskriminierung des Geschlechts ist. Kirchliche Einrichtungen dürfen für manche Stellen eine Religionszugehörigkeit verlangen. Ebenso ein Bewerber mit körperlicher Behinderung für eine Stelle abgelehnt werden, wenn für den Arbeitsplatz schwere körperliche Arbeit verrichtet werden muss. Wenn kein vernünftiger Sachgrund vorliegt, welche nichts mit der Arbeitsleistung zu tun hat, gibt es keinen Grund für eine Benachteiligung.
Ungleichbehandlung, um eine grundsätzliche Benachteiligung auszugleichen, ist außerdem zulässig. So haben Arbeitgeber beispielsweise das Recht, weibliche Beschäftige im Rahmen von Frauenförderungsprogrammen bei der Beförderung oder auch der Zulassung zu Fortbildungen zu bevorzugen. Diese Ausnahmen gelten auch für Begünstigungen von Angestellten mit Behinderungen.
Konsequenzen. Was kann passieren, wenn du gegen das AGG verstößt?
Wenn du als Arbeitgeber nicht dafür sorgen kannst, dass die Vorschriften des Antidiskriminierungsgesetzes eingehalten werden, kann es dir passieren, dass deine Arbeitnehmer das Recht in Anspruch nehmen, ihre Leistung verweigern und Schadenersatz verlangen. Ganz abgesehen davon, dass das Betriebsklima unangenehm werden kann, wenn es dort zu wiederholter Diskriminierung am Arbeitsplatz kommt. Dies wirkt sich dann negativ auf die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer aus und kann dem gesamten Unternehmen erheblichen Schaden zufügen und dir obendrauf noch einen schlechten Ruf verpassen.
Es ist ein geben und nehmen: Happy Mitarbeiter = Happy Unternehmen = Erfolg!