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Diskriminierung am Arbeitsplatz: wie erkennen?

Inhalt

Erkenne in 3 einfachen Schritten, ob es sich bei Dir um Diskriminierung am Arbeitsplatz handelt und wie Du weiter Handeln kannst.

Jeder hatte schon einmal das Gefühl auf der Arbeit ungerecht behandelt worden zu sein. Man wurde bei einer Beförderung übergangen, andere Kollegen in der gleichen Position scheinen mehr Freiheiten zu haben oder der Chef scheint Deine Vorschläge immer abzulehnen oder hört von Grund auf erst gar nicht zu. Doch ab wann ist es sich um Diskriminierung an Deiner Person handelt ist oft gar nicht so eindeutig.

Ja, es könnte gegen das Gesetz verstoßen, wenn Du aufgrund Deiner Identität am Arbeitsplatz ungerecht oder anders behandelt wirst, wenn Du aufgrund Deiner "Persönlichen Merkmale" benachteiligt wirst. Dazu gehören Rasse und ethnische Herkunft sowie Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexuelle Identität. Wenn dies der Fall ist, kannst Du Dich bei Deinem Arbeitgeber beschweren oder ihn vor ein Arbeitsgericht bringen.

Das wichtigste Gesetz, das Diskriminierung am Arbeitsplatz abdeckt, ist das

Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, welches auch mit etwaigen Klauseln in Verträgen nicht aufgehoben werden kann.

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Definition Diskriminierung

Wie wird "Diskriminierung" eigentlich definiert?

Als Diskriminierung bezeichnet man eine Herabwürdigung oder ungerechtfertigte Benachteiligung, welche aufgrund von persönlichen Merkmalen und Eigenschaften erfolgt. Zu diesen diskriminierenden Merkmalen gehören Rasse und ethnische Herkunft sowie Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderungen, Alter und sexuelle Identität. Die Diskriminierung kann sowohl bewusst als auch unterbewusst durch unterschiedliche Verhaltensweisen erfolgen, beispielsweise durch Äußerungen, Gesten oder Handlungen. Belästigung und sexuelle Belästigung sind ebenfalls Formen von Diskriminierung.

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Es ist nicht immer unbedingt eindeutig, welche Art von Diskriminierung vorliegt. Die unfaire Behandlung richtet sich möglicherweise nicht gegen Dich persönlich – es könnte eine Regel oder Richtlinie für alle sein, die Dich stärker betrifft als andere. Wichtig ist auch hier zu unterscheiden, ob es sich um eine mittelbare Diskriminierung oder um eine unmittelbare Diskriminierung handelt.

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Mittelbarer Diskriminierung oder unmittelbarer Diskriminierung

Der Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung wird aus Gesetzestexten wie folgt definiert:

Diskriminierung kann sowohl mittelbar als auch unmittelbar sein. Unmittelbare Diskriminierung ist oft leichter zu erkennen als mittelbare, denn sie führt zu einer direkten Benachteiligung einer Person oder Personengruppe. Sie liegt vor, wenn jemand aufgrund eines Merkmals schlechter behandelt wird als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. Um mittelbare Diskriminierung handelt es sich hingegen, wenn Vorschriften, Maßnahmen, Auswahlkriterien oder bestimmte Verfahren zwar neutral erscheinen, sich letztlich in der Realität aber als benachteiligend erweisen und somit zu einer weniger günstigen Behandlung von Personen oder Personengruppen führen.

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Mittelbare-Diskriminierung

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Unmittelbare-Diskriminierung

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Was sind personenbezogene Merkmale?

Das Gesetz besagt, dass Du nicht ungerecht oder anders behandelt werden kannst, wenn es mit Deiner Person zu tun hat. Dies wird im AGG Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als „Personenbezogene Merkmale“ bezeichnet.

Es ist möglicherweise nicht offensichtlich, wie die unfaire Behandlung mit einem personenbezogenen Merkmal zusammenhängt. Dein Arbeitgeber stellt beispielsweise möglicherweise nur ManagerInnen ein, die Abends und am Wochenende arbeiten können. Dies könnte eine Diskriminierung von Frauen mit Kindern sein, da sie eher Kinderbetreuungs-Verpflichtungen haben, welche sie daran hindern, Abends und am Wochenende zu arbeiten.

Wir haben in 3 einfachen Schritten zusammengefasst wie Du herausfinden kannst, ob es sich um einer Diskriminierung an Deiner Person handelt, welche Dir auch helfen können, Dich gegen diese Diskriminierung zu wehren.

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Schritt 1: ĂśberprĂĽfe, ob und warum Du ungerecht behandelt wirst.


Rasse und ethnische Herkunft:

Dazu gehören Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, ethnische Herkunft oder nationale Herkunft – diese kann sich von Deiner Nationalität unterscheiden, zum Beispiel wenn Deine Familie aus der Türkei stammt, Du aber einen deutschen Pass hast.

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Geschlecht:
Wenn Du aufgrund Deines Geschlechtes benachteiligt wirst.
Laut Antidiskriminierungsstelle: “Das in der Gesellschaft verankerte binäre Geschlechtsmodell, welches ausschließlich männlich und weiblich anerkennt, benachteiligt Menschen, die sich nicht eindeutig geschlechtlich verorten können oder wollen, und stellt deren Existenz infrage. Es führt zur Ausgrenzung derjenigen Menschen, deren Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck nicht den sozialen Erwartungen entspricht, und hindert sie an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.”
Wenn du Dich als nicht-binär identifizieren oder als Trans Person aber noch nicht in Transition bist, bist du möglicherweise versichert, aber das Gesetz ist hier nicht eindeutig genug. Hier musst du dir fachkundigen Rat holen, bevor du weitermachst.

Religion oder Weltanschauung:

Das beinhaltet:

Wenn du einer organisierten Religion angehörst, einen bestimmten religiösen Glauben vertrittst, und du Beispielsweise zu gewissen Zeiten ein Gebet einlegen musst oder möchtest. Jedoch, auch wenn du Atheist oder Agnostiker bist und keiner Religion angehörst, und auch philosophischen Ansichten wie Pazifismus werden hier mit einbezogen.

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Behinderungen:

Du bist geschützt, wenn du eine Behinderung hast, die du jetzt hast und von der du dich jetzt bereits erholt hast. Eine Behinderung kann körperlich oder mental sein – du könntest auch geschützt sein, selbst wenn du dich selbst nicht als behindert betrachtest.

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Alter:

Ob Du Jung oder Alt bist, einer gewissen Altersgruppe angehörst oder eine gewisse Altersgrenze überschritten hast, sollte in der Gleichbehandlung keine Rolle spielen.

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Sexuelle Identität:

Zu der sexuellen Identität zählt auch unter anderem die sexuelle Orientierung deiner Person. Kurz gesagt, zu wem, oder zu welchem Geschlecht sich eine Person hingezogen fühlt. Menschen, die sich dem anderen Geschlecht hingezogen fühlen, werden als heterosexuell bezeichnet. Menschen, die sich dem gleichen Geschlecht hingezogen fühlen, als homosexuell. Oder auch Personen, welche bezüglich des Geschlechts keinen Unterschied machen. Sie fühlen sich beiden Geschlechtern hingezogen. Dann spricht man hier auch von Bi- oder Pansexualität. Andere pflegen im Gegensatz gar keine sexuellen Beziehungen. Diese genannten sexuellen Orientierungen Öffnen nur ein kleines Fenster zur LGBTQI+ Szene.

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Was tun, wenn du dich auf mehreren Ebenen diskriminiert fĂĽhlst?

Natürlich kannst du in mehreren Fällen Maßnahmen ergreifen oder diejenigen auswählen, für die du die besten Beweise hast.

Wenn du Maßnahmen gegen eine Kombination von geschützten Merkmalen ergreifen willst, musst du die Beweise  dafür für jedes einzelne einzeln darlegen. Wenn du beispielsweise diskriminiert wirst, weil du eine lesbische Frau mit Migrationshintergrund bist, musst du im Antrag die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und der sexuellen Orientierung aufführen.

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Wenn Du ungerecht behandelt wirst, weil Du Dich schon zuvor ĂĽber Diskriminierung beschwert hast.

Es kann auch eine Diskriminierung vorliegen, selbst wenn die unfaire Behandlung nicht Dein personenbezogenes Merkmal betrifft. Wenn Du schon zuvor eine andere Person infrage gestellt oder geholfen hast eine Diskriminierung anzufechten, kann es sich hier auch um eine Art von ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz handeln. Hier sprechen wir dann von der uns all bekannten Schikane. Hierzu haben wir auch einen Artikel verfasst, guck doch mal rein: Schikane am Arbeitsplatz durch Chef | 8 Zeichen.

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Der nächste Schritt

Selbst wenn Dein Problem hier nicht abgedeckt wird, kannst Du Deine Situation möglicherweise trotzdem mit Deinem Arbeitgeber besprechen oder eine formelle Beschwerde einreichen. Nicht alles muss mit Anwalt und vor Gericht ausgetragen werden, dass erspart Dir wahrscheinlich sehr viel Stress und schont den Geldbeutel.

Wenn Du jedoch sicher bist, dass es sich hierbei um eine anfechtbare Situation handelt dann gehe zu Schritt 2 ĂĽber.

"Ich hasse Gehaltsverhandlungen. Es ist wirklich hilfreich, im Voraus Informationen ĂĽber das Gehaltspaket zu erhalten."
Lea - Eingestellt ĂĽber juucy
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Schritt 2: PrĂĽfe, ob Dein Arbeitgeber fĂĽr die unfaire Behandlung verantwortlich ist.

Unter das Antidiskriminierungsgesetz fällt ebenso, dass Dein Arbeitgeber verpflichtet ist Deine Recht zu schützen, auch wenn Du keinen schriftlichen Vertrag mit ihm abgeschlossen hast. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich dafür zu Sorgen, dass keine Diskriminierung am Arbeitsplatz stattfindet.

Dies gilt für Angestellte, Lehrlinge, Mitarbeiter welche auf mündlicher Basis arbeiten, ehemalige Mitarbeiter, Gelegenheits- und Nullstundenarbeiter, Selbständige und Freiberufler.

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PrĂĽfe, ob Dein Arbeitgeber verantwortlich ist

Dein Arbeitgeber kann für jede Diskriminierung belangt werden, vorausgesetzt, die Diskriminierung geschieht im Büro, auf berufsbezogenen Geschäftsreisen(dies beinhaltet auch Teamevent und Retreats), oder auch geschäftliche Veranstaltungen wie die Weihnachtsfeier oder ein berufsbedingtes Abendessen.

Wenn ein Kollege Dich diskriminiert, sind sowohl er als auch Dein Arbeitgeber verantwortlich.

Gegen Deinen Arbeitgeber kannst Du in der Regel nicht vorgehen, wenn Du von einem Kunden oder Mitarbeitern anderer Unternehmen diskriminiert wurdest. Sie haben jedoch immer die Pflicht, Dich vor Diskriminierung zu schĂĽtzen, wenn sie davon wussten.
Der Arbeitgeber kann auch dafĂĽr belangt werden, wenn die Diskriminierung von jemandem begangen wurde, welchem sie eine Befugnis erteilt haben.

Dein Arbeitgeber ist fĂĽr die Diskriminierung verantwortlich, auch wenn er nichts davon wusste oder sie billigte.

Er kann möglicherweise argumentieren, dass er nicht für die Diskriminierung durch einen Kollegen verantwortlich ist, wenn er nachweisen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um dies zu verhindern.

Es reicht nicht aus, dass Dein Arbeitgeber eine Gleichstellungspolitik verfolgt – er muss zeigen, dass er vernünftigerweise nicht mehr hätte tun können.


Wenn Du von einem Kollegen diskriminiert wirst

Möglicherweise kannst Du sowohl gegen den Chef als auch gegen Deinen Arbeitgeber vorgehen. Normalerweise ist es besser, gegen die Firma vorzugehen, da diese Dir eher zu einer Änderung oder einer Entschädigung verhelfen.

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Wenn die diskriminierende Person jemand anderem beauftragt oder von ihr geholfen wurde

Die Person, die eine Anweisungen erteilt hat, kann ebenso verantwortlich sein wie die Person, die Dich tatsächlich diskriminiert hat. Wenn beispielsweise einer der Manager des Unternehmens dem HR-Team sagt, niemand über 50 einzustellen, könnten sowohl der Manager als auch die HR-Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden.

Wenn Dein Arbeitgeber nicht verantwortlich ist oder belangt werden kann ist, kannst Du vielleicht trotzdem Dein Problem lösen, ohne rechtliche Schritte einzuleiten.

Bring Dein anliegen zum Betriebsrat, rede mit Kollegen und mit Deinen Vorgesetzten. Und versuche immer alles schriftlich festzuhalten.
Wenn Du Dir sicher bist, alles in Deiner Macht Stehende getan zu haben, um diesen Konflikt zu lösen, aber zu keinem Ergebnis kommst, dann ist es Zeit für Schritt 3.

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Schritt 3: Ergreife MaĂźnahmen

Wenn Du bis hier gekommen bist und noch zu keinem Ergebnis gekommen bist, empfehlen wir die eine Anwalt fĂĽr Arbeitsrecht zurate zu ziehen


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In manchen Fällen kann eine Benachteiligung gerechtfertigt sein.

Eine Benachteiligung muss nicht immer eine Diskriminierung sein. In manchen Fällen ist sie gerechtfertigt, weil ein nachvollziehbarer Sachgrund vorliegt. So darf ein Frauenhaus aus verständlichen Gründen männliche Bewerber ablehnen, ohne dass dies eine Diskriminierung des Geschlechts ist. Kirchliche Einrichtungen dürfen für manche Stellen eine Religionszugehörigkeit verlangen. Ebenso ein Bewerber mit körperlicher Behinderung für eine Stelle abgelehnt werden, wenn für den Arbeitsplatz schwere körperliche Arbeit verrichtet werden muss. Wenn kein vernünftiger Sachgrund vorliegt, welche nichts mit der Arbeitsleistung zu tun hat, gibt es keinen Grund für eine Benachteiligung.


Um eine MaĂźnahme zu ergreifen, musst Du herausfinden, welche Art von Diskriminierung bei Dir vorliegt.


Du solltest bereits wissen, um welches Personenbezogene Merkmal es sich bei Deiner Diskriminierung handelt. Um herauszufinden, welcher Typ es ist, musst Du darüber nachdenken und erläutern können was genau passiert ist durch diese Du eine Benachteiligung erlebt hast, ohne dies kann auch ein Anwalt Dir nicht weiterhelfen.

Sobald Du die Arten von Diskriminierung erkannt und identifizierst hast, mit denen Du konfrontiert bist, musst Du Dich entscheiden, welche MaĂźnahmen zu ergreifen sind.

Gehst Du zu Deinem Vorgesetzten, zum Betriebsrat oder zum Anwalt? Vielleicht denkst

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