Geschäftsbedingungen

Für Kooperationspartner.
Allgemeine Kooperationsbedingungen  


Präambel

Dies sind die „Allgemeinen Kooperationsbedingungen“', zu denen FiveTeams Ihnen den Zugang und die Nutzung von fiveteams.com ermöglicht. Durch die Nutzung von fiveteams.com akzeptieren Sie ('(der) Personalberater) die Kooperationsbedingungen sowie andere von FiveTeams veröffentlichte und auf fiveteams.com verfügbare Richtlinien und Bedingungen und stimmen diesen zu.FiveTeams behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Kooperationsbedingungen jederzeit durch Aktualisierung dieser Webseite zu ändern. Solche Änderungen werden den registrierten Benutzern mindestens 1 (einen) Monat vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail mitgeteilt. Die Benutzer müssen diese Seite regelmäßig besuchen, um sich über Änderungen der Nutzungsbedingungen oder anderer Richtlinien, die Ihre Nutzung und/oder Ihren Zugang zu fiveteams.com regeln, zu informieren. Diese Allgemeinen Kooperationsbedingungen treten sofort in Kraft und ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Kooperationsbedingungen.

FiveTeams betreibt eine online basierte Plattform, über welche Unternehmen potentielle Mitarbeiter für in ihrem Unternehmen zu besetzende Stellen von FiveTeams suchen lassen können. Kandidaten wiederum, die an einer Vermittlung durch FiveTeams interessiert sind, können sich für diese Zwecke bei FiveTeams registrieren und in eine Datenbank eintragen lassen. Stimmen die Anforderungen des Unternehmens hinsichtlich der zu besetzenden Stelle mit dem Profil eines registrierten Kandidaten überein, schlägt FiveTeams diesen Kandidaten dem Unternehmen vor und ermöglicht diesem – sofern seitens des Unternehmens Interesse besteht – im Rahmen der Plattform mit dem Kandidaten in Kontakt zu treten und diesen für die Besetzung der Stelle in Betracht zu ziehen.

Der Personalberater ist ein Unternehmer bzw. Unternehmen, welcher/s in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit Kandidaten an andere Unternehmen vermittelt. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass der Personalberater einem ihm bekannten Kandidaten (ohne hierzu verpflichtet zu sein) auf das Leistungsangebot von FiveTeams aufmerksam macht und diesem empfiehlt, sich bei FiveTeams als Kandidat zu registrieren und in die entsprechende Datenbank eintragen zu lassen.


1. Definitionen, Vertragsparteien

Personalberater bezeichnet den Unternehmer bzw. das Unternehmen, welches sich auf der Website fiveteams.com als Personalberater registriert.  


2. Anwendungsbereich, Einrichten eines Benutzerkontos

2.1 Diese Allgemeinen Kooperationsbedingungen (die „Allgemeinen Kooperationsbedingungen) gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Kooperationssbedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen, insbesondere allgemeinen (Auftrags-) Bedingungen des Personalberaters, wird hiermit widersprochen. Abweichungen oder Ergänzungen werden nur anerkannt, wenn FiveTeams diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2.2 Diese Allgemeinen Kooperationsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2.3 FiveTeams wird dem Personalberater auf dessen Wunsch über die Website fiveteams.com ein online verfügbares Benutzerkonto („Personalberater-profil“) im Rahmen der FiveTeams-Plattform zur Verfügung stellen.


3. Vermittlungstätigkeit des Personalberaters

3.1 Der Personalberater ist nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen berechtigt (aber nicht verpflichtet), gelegentlich potentielle Kandidaten für FiveTeams zu identifizieren, diesen das Leistungsangebot von FiveTeams vorzustellen bzw. auf dieses aufmerksam zu machen und dem potentiellen Kandidaten zu empfehlen, sich bei FiveTeams – unter Verwendung des in Absatz 3.5 genannten Links – zu registrieren und in die entsprechende Datenbank eintragen zu lassen.

3.2 FiveTeams ist berechtigt, mehreren Personalvermittlern nebeneinander, Berechtigungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen zu erteilen. FiveTeams verbleibt ferner das Recht, selbst Kandidaten für seine Datenbank zu identifizieren bzw. zu ermitteln.

3.3 Soweit FiveTeams sich dazu entschließt, dem Personalberater Erläuterungs- und/oder Werbematerialien oder sonstige Dokumente oder Informationen hinsichtlich des Leistungsangebotes von FiveTeams zu überlassen, sei es nach Wahl von FiveTeams in Printform oder in digitaler Form (die „Materialien“), wird der Personalberater, sofern er sich für ein Tätigwerden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen entscheidet, vornehmlich diese Materialien für die Vorstellung des Leistungsangebotes von FiveTeams in angemessenem Umfang verwenden. Der Personalberater wird die Materialien sorgfältig behandeln und sie ausschließlich für die vorgenannten Zwecke einsetzen. Materialien wird der Personalberater potentiellen Kandidaten nur dann übergeben, soweit diese ihn ausdrücklich dazu aufgefordert haben und auch nur insoweit, als dass diese Materialien von FiveTeams zur Überlassung an potentielle Kandidaten bestimmt sind.

3.4 Der Personalberater ist nicht berechtigt, im eigenen Namen oder im Namen von FiveTeams gegenüber potentiellen Kandidaten Leistungsversprechen, Gewährleistungen oder Garantien hinsichtlich des Leistungsangebotes von FiveTeams abzugeben oder FiveTeams anderweitig rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die vorgenannten Tätigkeiten bleiben ausschließlich FiveTeams vorbehalten.

3.5 FiveTeams wird dem Personalberater im Rahmen seines Benutzerkontos einen für den Personalberater personalisierten Link („Link“) zur Verfügung stellen, den der Personalberater nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3.6 an Kandidaten versenden soll, die an den Leistungen von FiveTeams im nachstehend genannten Sinne interessiert sind.

3.6 Zeigt ein Kandidat des Personalberater in Folge der Empfehlung durch den Personalberater nach Maßgabe dieses Absatz 3 Interesse an dem Leistungsangebot von FiveTeams und ist daran interessiert, als potentieller Kandidat in die Datenbank von FiveTeams aufgenommen und von FiveTeams nach Möglichkeit vermittelt zu werden, soll der Personalberater dem Kandidaten auf dessen ausdrückliche Aufforderung den Link zukommen lassen, den der Kandidat nachfolgend im Rahmen der Registrierung bei FiveTeams verwenden soll. Dem Personalberater ist bekannt, dass der Anspruch auf eine Provision nach Maßgabe dieser Kooperationsbedingungen unter Berücksichtigung der Regelungen in Absatz 4.4 auch davon abhängt, dass der Kandidat den Link im Rahmen der erstmaligen Registrierung bei FiveTeams verwendet.

3.7 Der Personalberater ist zur Tätigkeit im Sinne des Absatzes 3.1 gegenüber FiveTeams berechtigt, aber nicht verpflichtet. Eine Vertriebsförderungspflicht besteht nicht. Zu anderen als den in Absatz 3.1, 3.3 und 3.6 genannten Tätigkeiten ist der Personalberater hinsichtlich des Leistungsangebotes von FiveTeams nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen nicht berechtigt.

3.8 Versucht ein Kandidat, dem der Personalberater die Registrierung als potentieller Kandidat bei FiveTeams empfohlen hat, sich unter Verwendung des Links zu registrieren, obwohl der Kandidat FiveTeams bereits bekannt und bei FiveTeams registriert ist, ist eine erneute Registrierung des Kandidaten nicht möglich. Die Pflicht zur Zahlung einer Provision nach Maßgabe des Absatzes 4 entsteht hinsichtlich dieses Kandidaten nicht.

3.9 Registriert sich ein Kandidat unter Verwendung des vom Personalberater versendeten Links erfolgreich bei FiveTeams, ohne dass der Kandidat bereits bei FiveTeamsregistriert war, wird FiveTeams dem Personalberater die erfolgreiche Registrierung in dem Personalberater-Profil auf fiveteams.com sowie in Textform (z. B. E-Mail) anzeigen.

3.10 Endet die Registrierung eines Kandidaten bei FiveTeams, der sich unter Verwendung des vom Personalberater versendeten Links erfolgreich bei FiveTeams erstmalig registriert hatte (gleich aus welchem Grund), sind Vermittlungstätigkeiten von FiveTeams im Hinblick auf diesen Kandidaten nicht länger möglich.  


4. Voraussetzungen und Höhe der Provision

4.1 Schließt ein Unternehmen, welches Kunde von FiveTeams ist („Kunde“), aufgrund der Tätigkeit von FiveTeams mit einem Kandidaten, welcher sich unter Verwendung des vom Personalberater versendeten Links zuvor erfolgreich bei FiveTeams registriert hat, nach Kenntnis von FiveTeams einen Vertrag über ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis und wurde hinsichtlich dieses Arbeitsverhältnisses innerhalb der ersten vierzig (40) Tage nach Aufnahme der Tätigkeit des Kandidaten weder vom Kunden noch vom Kandidaten die Kündigung dieses Arbeitsverhältnisses ausgesprochen („Vermittlungserfolg“), ist FiveTeams nach Maßgabe der in diesem Absatz 4 und den in Absatz 5 enthaltenen Regelungen zur Zahlung einer einmaligen Provision an den Personalberater verpflichtet.

4.2 Die von FiveTeams nach Maßgabe dieses Absatzes 4 an den Personalberater zu zahlende Provision beträgt 70% des seitens FiveTeams vom Kunden im Hinblick auf die Vermittlung des Kandidaten erhaltenen einmaligen Honorars (maßgeblich ist der Netto-Betrag dieses Honorars).

4.3 In Anbetracht der Umstände, dass sich die Tätigkeit des Personalberaters nach Maßgabe des Absatzes 3 im Wesentlichen auf das Verweisen auf das Leistungsangebot von FiveTeams sowie das Übersenden des Links an den Kandidaten beschränkt und die Parteien nach Möglichkeit jegliche Zweifel über die Ursächlichkeit der Tätigkeit des Personalberaters von vornherein ausschließen wollen, ist der Vermittlungserfolg nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen nur dann im Sinne dieses Absatzes 4 provisionspflichtig, wenn der Kandidat sich unter Verwendung des Links bei FiveTeams erfolgreich registriert hat und sich so als von dem Personalberatergeworben bzw. vermittelt zu erkennen gegeben hat.

4.4 Die Entstehung des Provisionsanspruchs des Personalberaters steht – vorbehaltlich der weiteren Voraussetzungen gemäß Absatz 4.3 – unter der Bedingung, dass der Vermittlungserfolg eingetreten ist und dass der Kunde das hinsichtlich der Vermittlung des Kandidaten gegenüber FiveTeams geschuldete einmalige Honorar vollständig und abzugsfrei an FiveTeams geleistet hat. FiveTeams wird dem Personalberater den Eintritt der vorgenannten Bedingungen unverzüglich schriftlich oder in Textform mitteilen und ihn zugleich über das einmalige Honorar, welches der Kunde nach Maßgabe der Vereinbarung zwischen FiveTeams und dem Kunden für die Vermittlung dieses Kandidaten an FiveTeams zu zahlen hat, informieren.

4.5 Der Anspruch des Personalberaters auf Zahlung der Provision entsteht vorbehaltlich der in diesem Absatz 4 vorgenannten Bedingungen auch dann, wenn der Vermittlungserfolg und/oder die Zahlung von dem Kunden erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen FiveTeams und dem Personalberater eintritt bzw. geleistet wird, vorausgesetzt, die für den Vermittlungserfolg (mit-) ursächliche Tätigkeit des Personalberaters wurde von diesem während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses vorgenommen. Liegen zwischen der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen FiveTeams und dem Personalberater und dem Eintritt der in Absatz 4.4, Satz 1 genannten Bedingungen mehr als zwölf (12) Monate besteht ein Provisionsanspruch in Bezug auf den Vermittlungserfolg mangels (Mit-) Ursächlichkeit der Tätigkeit des Personalberaters nicht. Die Informationspflicht gemäß Absatz 4.4, Satz 2 gilt während der vorgenannten Frist fort.

4.6 FiveTeams ist gegenüber dem Personalberater nicht verpflichtet, einen Vermittlungserfolg herbeizuführen. Der Personalberater erkennt überdies an, dass FiveTeams den Eintritt des Vermittlungserfolges nicht beeinflussen kann.


5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Personalberater hat FiveTeams eine vollständige und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung über die ihm nach Maßgabe des Absatzes 4 zustehende Provision zu übermitteln.

5.2 Die Provision ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der in Absatz 5.1 genannten Rechnung durch FiveTeams zur Zahlung an den Personalberater fällig.

5.3 Die Zahlung der Provision erfolgt per Überweisung auf das vom Personalberater angegebene Konto des Personalberaters. Der Personalberater wird FiveTeams über Änderungen seiner Kontodaten jederzeit unverzüglich schriftlich informieren.


6. Nutzung von Marken, Kennzeichen und sonstigen geschützten Zeichen

6.1 Der Personalberater ist zur Nutzung von Kennzeichen, Marken, Namensrechten oder sonstigen geschützten Zeichen von FiveTeams nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FiveTeams berechtigt. Die von FiveTeams an den Partner überlassenen Materialien bleiben im Eigentum von FiveTeams, soweit diese vom Personalberaternicht bestimmungsgemäß und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen an potentielle Kandidaten weitergegeben worden sind oder die Parteien insoweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.

6.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, wird der Personalberater insbesondere keine Marken oder Kennzeichen von FiveTeams, oder Teile von ihnen, als Teil seines eigenen Namens, seiner Firma oder seiner Handelsmarken oder in sonstiger Art und Weise sowie auch keine sonstigen Marken oder Kennzeichen im Zusammenhang mit der Bewerbung oder Vorstellung von FiveTeams oder dessen Leistungen verwenden.


7. Haftungsbegrenzung

7.1 FiveTeams haftet gegenüber dem Personalberater in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.2 In sonstigen Fällen haftet FiveTeams, soweit in der nachfolgenden Ziffer 7.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Personalberaters regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von FiveTeams vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3 ausgeschlossen.

7.3 Eine etwaige Haftung von FiveTeams für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.


8. Vertraulichkeit

8.1 Die Parteien verpflichten sich, (i) die einander im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses offengelegten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese Dritten gegenüber nicht offenzulegen sowie (ii) über Inhalt und Existenz ihres Vertragsverhältnisses gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien werden ihre jeweiligen Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

8.2 Die in Absatz 8.1 geregelte Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn und soweit eine Partei rechtlich zur Offenlegung derartiger Informationen verpflichtet ist.


9. Vertragsschluss, Laufzeit und Beendigung

9.1 Das Vertragsverhältnis zwischen FiveTeams und dem Personalberater wird Registrierung eines Personalberater-Profils auf der Website fiveteams.com durch den Personalberater wirksam und läuft für unbestimmte Zeit. Es kann von den Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat in Textform (z. B. E-Mail) jederzeit gekündigt werden.

9.2 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.

9.3 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sind etwaige dem Personalberater von FiveTeams überlassene Materialen nach Wahl von FiveTeams unverzüglich zu vernichten oder an FiveTeams auf dessen Kosten zurückzugeben, soweit diese vom Personalberater nicht bestimmungsgemäß und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen an Kandidaten weitergegeben worden sind oder soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden ist.

9.4 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird das etwaig vorhandene Benutzerkonto des Personalberaters auf der Website von FiveTeams deaktiviert.


10. Sonstiges

10.1 Diese Allgemeinen Kooperationsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen jeden diesbezüglichen vorherigen Vertrag und/oder jede vorherige Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien.

10.2 Diese Allgemeinen Kooperationsbedingungen wie auch das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist München, Deutschland. FiveTeams ist jedoch auch berechtigt, jedes andere Gericht anzurufen, dessen Zuständigkeit nach dem Gesetz gegeben wäre. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Kooperationsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der Allgemeinen Kooperationsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.